443.113
FIFVOECINOPCIN
CH
Art. 90 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Höchstbeiträge
FiFV; 4. Titel: Verfahren; 2. Kapitel: Gutschriftverfahren der erfolgsabhängigen Filmförderung
Art. 90 FiFV · Höchstbeiträge
Für die Berechnung der Gutschriften werden pro Film höchstens angerechnet: a. bei Spielfilmen: 150 000 Referenzeintritte und Festivalpunkte; b. bei Dokumentarfilmen: 50 000 Referenzeintritte und Festivalpunkte.
Ist eine Person sowohl für das Drehbuch als auch für die Regie zu Gutschriften berechtigt, so beträgt der Höchstbeitrag pro Film für diese Person 150 000 Franken.