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443.113 FIFVOECINOPCIN CH

Art. 88 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Automatische Berechnung aufgrund der gemeldeten Eintritte und Festivalpunkte

FiFV; 4. Titel: Verfahren; 2. Kapitel: Gutschriftverfahren der erfolgsabhängigen Filmförderung
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Art. 88 FiFV · Automatische Berechnung aufgrund der gemeldeten Eintritte und Festivalpunkte

Die Eintritte für Filme, die Procinema von Verleih- und Vorführunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht nach Artikel 24 FiG gemeldet werden, und die Eintritte, die Procinema von Filmfestivals nach Artikel 73 Absatz 3 gemeldet werden, sind massgeblich für die Berechnung der Referenzeintritte nach dem 1. Abschnitt dieses Kapitels, sofern sie vom Bundesamt für Statistik verifiziert sind.

Für die Berechnung der Festivalpunkte nach dem 2. Abschnitt dieses Kapitels sind die von der Stiftung Swiss Films erfassten und veröffentlichten Festivaleinladungen und gewonnenen Preise massgeblich.

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