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Art. 81 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Referenzfilme

FiFV; 4. Titel: Verfahren; 2. Kapitel: Gutschriftverfahren der erfolgsabhängigen Filmförderung
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Art. 81 FiFV · Referenzfilme

Als Referenzfilme für Gutschriften aus der Teilnahme an einem internationalen Festival oder an einem Wettbewerb um einen internationalen Preis sind folgende Filmezugelassen: a. Schweizer Filme; b. anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen mit Schweizer Regie, die von einem Schweizer Produktionsunternehmen verantwortet werden.

Es sind sowohl lange Filme als auch Kurzfilme zugelassen.

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