443.113
FIFVOECINOPCIN
CH
Art. 81 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Referenzfilme
FiFV; 4. Titel: Verfahren; 2. Kapitel: Gutschriftverfahren der erfolgsabhängigen Filmförderung
Art. 81 FiFV · Referenzfilme
Als Referenzfilme für Gutschriften aus der Teilnahme an einem internationalen Festival oder an einem Wettbewerb um einen internationalen Preis sind folgende Filmezugelassen: a. Schweizer Filme; b. anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen mit Schweizer Regie, die von einem Schweizer Produktionsunternehmen verantwortet werden.
Es sind sowohl lange Filme als auch Kurzfilme zugelassen.