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Art. 77 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Dokumentar- und Spielfilme

FiFV; 4. Titel: Verfahren; 2. Kapitel: Gutschriftverfahren der erfolgsabhängigen Filmförderung
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Art. 77 FiFV · Dokumentar- und Spielfilme

Für die Einteilung eines Films als Dokumentarfilm oder als Spielfilm sind im Rahmen der erfolgsabhängigen Filmförderung folgende Angaben massgeblich: a. bei Filmprojekten, die mit einem Herstellungsbeitrag des Bundes gefördert wurden: die Angaben des Produktionsunternehmens im Gesuch um den Herstellungsbeitrag; b. bei Filmen, die vor dem Kinostart an wichtigen Festivals gezeigt wurden: die Art des Festivals und die für die Festivalvorführung gewählte Genrebezeichnung; c. bei allen anderen Filmen: die Angaben des Produktionsunternehmens in der Filmanmeldung.

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