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Art. 71 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Referenzfilme

FiFV; 4. Titel: Verfahren; 2. Kapitel: Gutschriftverfahren der erfolgsabhängigen Filmförderung
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Art. 71 FiFV · Referenzfilme

Als Referenzfilme für Gutschriften aus der Kinoauswertung sind Schweizer Filme und anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen zugelassen.

Nicht zugelassen sind: a. Kurzfilme; b. Koproduktionen, die keine dem finanziellen Beitrag des Schweizer Produktionsunternehmens entsprechenden künstlerischen oder technischen Beiträge aus der Schweiz aufweisen.

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