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Art. 61 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Nichterfüllung von Auflagen

FiFV; 4. Titel: Verfahren; 1. Kapitel: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
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Art. 61 FiFV · Nichterfüllung von Auflagen

Werden Auflagen nicht erfüllt, so verweigert das BAK die Auszahlung der Finanzhilfe.

Es kann eine bereits ausbezahlte Finanzhilfe ganz oder teilweise zurückfordern.

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