443.113
FIFVOECINOPCIN
CH
Art. 61 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Nichterfüllung von Auflagen
FiFV; 4. Titel: Verfahren; 1. Kapitel: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Art. 61 FiFV · Nichterfüllung von Auflagen
Werden Auflagen nicht erfüllt, so verweigert das BAK die Auszahlung der Finanzhilfe.
Es kann eine bereits ausbezahlte Finanzhilfe ganz oder teilweise zurückfordern.