443.113
FIFVOECINOPCIN
CH
Art. 6 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Professionalität
FiFV; 2. Titel: Förderungsinstrumente und -voraussetzungen; 1. Kapitel: Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
Art. 6 FiFV · Professionalität
Wer eine Finanzhilfe beantragt, muss Gewähr dafür bieten, dass die zu fördernde Aufgabe professionell ausgeführt wird.
Er oder sie muss nachweisen, dass alle massgeblich beteiligten Personen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung verfügen.