443.113
FIFVOECINOPCIN
CH
Art. 46a Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Umschreibung des Begutachtungsauftrags
FiFV; 4. Titel: Verfahren; 1. Kapitel: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Art. 46a FiFV · Umschreibung des Begutachtungsauftrags
Das BAK kann für einzelne Förderungsbereiche oder Projektarten ein Vorgehensraster oder ein Punktesystem vorgeben, um die Bewertung der Projekte, die Gewichtung der massgeblichen Kriterien und die Vorgehensweise bei der Begutachtung zu standardisieren. Bestehen solche Vorgaben, so sind sie in der Ausschreibung zu nennen.