Art. 44 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Fachkommission Filmförderung: Zusammensetzung der Ausschüsse und Anforderungen
Art. 44 FiFV · Fachkommission Filmförderung: Zusammensetzung der Ausschüsse und Anforderungen
Die Ausschüsse «Spielfilm» und «Dokumentarfilm» werden zweimal aus jeweils fünf Personen zusammengesetzt und der Ausschuss «Animationsfilm» wird zweimal aus drei Personen zusammengesetzt. Alle zwei Jahre werden die Ausschüsse neu besetzt.
Die Ausschüsse «Spielfilm», «Dokumentarfilm» und «Animationsfilm» tagen jedes zweite Mal in gleicher Besetzung, soweit dies unter Einhaltung der Ausstandsvorschriften und aufgrund von Verhinderungen möglich ist.
Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse «Spielfilm», «Dokumentarfilm» und «Animationsfilm» achtet das BAK insbesondere darauf, dass Fachkompetenzen und Erfahrung in den folgenden Bereichen vertreten sind: a. Produktion: Kompetenzen und Erfahrung in der Produktion von Filmen des jeweiligen Genres auf nationaler und internationaler Ebene; b. Regie und Drehbuch: Kompetenz und Erfahrung in der Regie von Filmen des jeweiligen Genres, in Dramaturgie und im Schreiben von Drehbüchern und Drehvorlagen; c. Technik: Kompetenzen und Erfahrung in der filmtechnischen Umsetzung und Organisation; d. Auswertung: Kompetenzen und Erfahrung in Verleih, Vertrieb oder Programmation von Filmen und in Festivals.
Der Ausschuss «Auswertung und Vielfalt» setzt sich aus drei Personen zusammen. Diese müssen Fachkompetenzen und Erfahrung im Bereich Auswertung auf nationaler und internationaler Ebene aufweisen.