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Art. 43 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Fachkommission Filmförderung: Organisation und Aufgaben

FiFV; 4. Titel: Verfahren; 1. Kapitel: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
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Art. 43 FiFV · Fachkommission Filmförderung: Organisation und Aufgaben

Für die Begutachtung von Gesuchen um selektive Finanzhilfen zur Förderung des Schweizer Filmschaffens besteht eine Fachkommission mit folgenden Ausschüssen und den nachstehenden Aufgaben: a. «Spielfilm»: Begutachtung von Gesuchen um einen Förderungsbeitrag an das Drehbuchschreiben, die Projektentwicklung oder die Herstellung eines Spielfilms; b. «Dokumentarfilm»: Begutachtung von Gesuchen um einen Förderungsbeitrag an die Projektentwicklung oder die Herstellung eines Dokumentarfilms; c. «Animationsfilm»: Begutachtung von Gesuchen um einen Förderungsbeitrag an das Drehbuchschreiben, die Projektentwicklung oder die Herstellung eines Animationsfilms; d. «Auswertung und Vielfalt»: Begutachtung von Gesuchen um einen Förderungsbeitrag an die Auswertung von Filmen.

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