Art. 43 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Fachkommission Filmförderung: Organisation und Aufgaben
Art. 43 FiFV · Fachkommission Filmförderung: Organisation und Aufgaben
Für die Begutachtung von Gesuchen um selektive Finanzhilfen zur Förderung des Schweizer Filmschaffens besteht eine Fachkommission mit folgenden Ausschüssen und den nachstehenden Aufgaben: a. «Spielfilm»: Begutachtung von Gesuchen um einen Förderungsbeitrag an das Drehbuchschreiben, die Projektentwicklung oder die Herstellung eines Spielfilms; b. «Dokumentarfilm»: Begutachtung von Gesuchen um einen Förderungsbeitrag an die Projektentwicklung oder die Herstellung eines Dokumentarfilms; c. «Animationsfilm»: Begutachtung von Gesuchen um einen Förderungsbeitrag an das Drehbuchschreiben, die Projektentwicklung oder die Herstellung eines Animationsfilms; d. «Auswertung und Vielfalt»: Begutachtung von Gesuchen um einen Förderungsbeitrag an die Auswertung von Filmen.