443.113
FIFVOECINOPCIN
CH
Art. 38 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Kommunikationsmittel bei elektronischer Einreichung
FiFV; 4. Titel: Verfahren; 1. Kapitel: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Art. 38 FiFV · Kommunikationsmittel bei elektronischer Einreichung
Wird ein Gesuch elektronisch eingereicht, so kommuniziert das BAK mit den gesuchstellenden Personen via angegebener E-Mail-Adresse.
Verfügungen werden den gesuchstellenden Personen immer schriftlich zugestellt.