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Art. 11 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Vorzeitiger Drehbeginn

FiFV; 2. Titel: Förderungsinstrumente und -voraussetzungen; 2. Kapitel: Förderung des Schweizer Filmschaffens
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Art. 11 FiFV · Vorzeitiger Drehbeginn

Wird für ein Filmprojekt ein Gesuch um einen Herstellungsbeitrag eingereicht, so darf mit den Dreharbeiten nicht begonnen werden, bevor der Entscheid über die Gewährung der Finanzhilfe ergangen ist. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat die Verwirkung des Förderungsbeitrages zur Folge. Das Bundesamt für Kultur (BAK) kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren, wenn ein entsprechendes schriftliches Gesuch rechtzeitig vor Drehbeginn gestellt worden ist.

Bei Dokumentarfilmen braucht es keine Genehmigung für vorzeitige Dreharbeiten; die Dreharbeiten erfolgen auf eigenes Risiko.

Wird für einen Dokumentarfilm um einen Herstellungsbeitrag ersucht, so ist im Gesuch anzugeben, welcher Anteil der Dreharbeiten bereits vorgenommen wurde. Die entsprechenden Kosten und die Art und Weise der Finanzierung sind separat auszuweisen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat die Verwirkung des Förderungsbeitrages zur Folge.

Um einen Herstellungsbeitrag für einen Dokumentarfilm kann nur ersucht werden, solange noch kein Rohschnitt vorliegt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

C-7433/2009 (Art. 11 Abs. 1bis FiFV)
Filmmaker's Substandard Wages Disqualify Project from Funding
This provision was used to determine that the budgeted expenses for technical and artistic staff did not meet the required industry standards for pay, which served as a ground for not admitting the application.
C-2531/2008 (Art. 11 Abs. 3 FiFV)
Film Company Forfeits Funding for Premature Filming
This provision establishes the forfeiture of the right to funding if filming begins before a decision on financial aid is made, which was the basis for the court's decision.
C-2531/2008 (Art. 11 Abs. 4 Bst. b FiFV)
Film Company Forfeits Funding for Premature Filming
This provision, which exempts certain documentary filming (obtaining statements from important protagonists who cannot be reached later) from requiring prior approval, was considered but ultimately did not prevent forfeiture due to subsequent actions.