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Art. 8a Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) - Strategische Ziele

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Art. 8a SpV · Strategische Ziele

Der Bundesrat legt für jede Legislaturperiode die strategischen Ziele im Zusammenhang mit der Förderung der Mehrsprachigkeit fest.

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