432.21
NBIBGLBNS
CH
Art. 4 Bundesgesetz vom 18. Dezember 1992 über die Schweizerische Nationalbibliothek (NBibG) - Umschreibung des Sammelauftrags
NBibG
Art. 4 NBibG · Umschreibung des Sammelauftrags
Der Bundesrat umschreibt den Sammelauftrag der Nationalbibliothek im Einzelnen und passt ihn neuen Entwicklungen an.
Er kann Druckwerke und andere Informationsträger vom Sammelauftrag ausschliessen, soweit sie: a. von einer anderen Institution gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht werden; b. für die Schweiz von geringer Bedeutung sind; c. nur für einen beschränkten Kreis von Personen oder vorwiegend für private Zwecke bestimmt sind.