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Art. 9 Verordnung vom 30. Januar 2013 über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (Schweiz) - Beiträge an die Betreuungsstellen der Hochschulen

Schweiz
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Art. 9 Schweiz · Beiträge an die Betreuungsstellen der Hochschulen

Das WBF unterstützt die Stellen der Hochschulen, die Stipendiatinnen und Stipendiaten betreuen, mit einem Beitrag von 650 Franken pro Stipendiatin oder Stipendiat und akademisches Jahr.

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