416.21
CH
Art. 3 Verordnung vom 30. Januar 2013 über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (Schweiz) - Stipendienarten
Schweiz
Art. 3 Schweiz · Stipendienarten
Die Stipendien werden als universitäre Forschungsstipendien oder als Kunststipendien ausgerichtet.
Universitäre Forschungsstipendien werden ausgerichtet: a. für die Vorbereitung eines Doktorats an: 1. Doktorandinnen und Doktoranden in der Schweiz, 2. Doktorandinnen und Doktoranden im Ausland, die für ihr Doktorat einen Forschungsaufenthalt in der Schweiz absolvieren; oder b. für postdoktorale Forschungsarbeiten.
Die Kunststipendien werden ausgerichtet für Kunststudien an einer Fachhochschule.