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Art. 1 Verordnung vom 30. Januar 2013 über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (Schweiz) - Höchstzahl der Stipendien

Schweiz
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Art. 1 Schweiz · Höchstzahl der Stipendien

Die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (Kommission) beantragt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) jedes Jahr, wie viele Stipendien maximal verlängert und wie viele maximal neu zugesprochen werden können; sie berücksichtigt dabei die verfügbaren Kredite.

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