Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.2 CH

Art. 3 Bundesgesetz vom 19. Juni 1987 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (Schweiz) - Neue Stipendien

Schweiz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Schweiz · Neue Stipendien

Der Bund bietet für jedes Ausbildungsjahr ausgewählten Ländern eine bestimmte Anzahl neuer Stipendien an.

Neun Zehntel der verfügbaren Stipendien werden auf Studierende aus Entwicklungs- und Industrieländern verteilt. Der Rest ist für Kunstschaffende bestimmt.

Das Angebot an Industrieländer wird in der Regel von der Gewährung des Gegenrechtes abhängig gemacht.

← Art. 2 Schweiz Bundesgesetz vom 19. Juni 1987 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (Schweiz) - Zweck Art. 4 Schweiz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →