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Art. 12 Verordnung vom 1. Oktober 2021 über die ETH-Beschwerdekommission (VETHBK) - Aufgaben

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Art. 12 VETHBK · Aufgaben

Das Sekretariat erledigt die mit der Kommissionstätigkeit verbundenen fachlichen und administrativen Aufgaben, namentlich: a. die Unterstützung der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren Mitglieder in allen Belangen der Kommissionstätigkeit; b. die Mitwirkung bei der Instruktion; c. die Redaktion von Entscheiden, Verfügungen und Berichten, die Durchführung von Vernehmlassungen und die übrige Korrespondenz; d. die Geschäftskontrolle und die Statistik.

Die juristischen Sekretärinnen und Sekretäre leiten den Schriftenwechsel im Namen der Präsidentin oder des Präsidenten.

Sie arbeiten die schriftlichen Anträge zuhanden der Präsidentin oder des Präsidenten und die Entscheidentwürfe aus.

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