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Art. 4 Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerische Maturitätsprüfung (Maturitätsprüfung) - Anmeldung

Maturitätsprüfung; 2. Kapitel: Besondere Prüfungsbestimmungen
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Art. 4 Maturitätsprüfung · Anmeldung

Die Kandidaten und Kandidatinnen melden sich beim SBFI zur Prüfung an, indem sie folgende Unterlagen einreichen: a. das Anmeldeformular; b. das Formular mit den Personalien; c. das Formular mit den Angaben über die vorbereiteten Spezialgebiete; d. die Maturaarbeit nach Artikel 15.

Für die Angaben nach Absatz 1 Buchstaben a, b und c sind die Formulare des SBFI zu verwenden.

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