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Art. 3 Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerische Maturitätsprüfung (Maturitätsprüfung) - Prüfungssessionen

Maturitätsprüfung; 2. Kapitel: Besondere Prüfungsbestimmungen
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Art. 3 Maturitätsprüfung · Prüfungssessionen

Prüfungssessionen finden jährlich je zweimal in der deutschen, der französischen und der italienischen Schweiz statt.

Ort und Zeit der Prüfungen sowie die Anmeldefristen werden auf der Website des SBFI publiziert.

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