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Art. 6a Vereinbarung vom 16. Dezember 2016 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz (ZSAV-BiZ) - Gemeinsame Institutionen

ZSAV-BiZ
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Art. 6a ZSAV-BiZ · Gemeinsame Institutionen

Bund und Kantone führen als gemeinsame Institutionen: a. die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF); b. die Fachagentur Educa.

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