410.21
ZSAV-BIZCCOOP-ESFCCOLL-SFS
CH
Art. 1 Vereinbarung vom 16. Dezember 2016 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz (ZSAV-BiZ) - Gegenstand
ZSAV-BiZ
Art. 1 ZSAV-BiZ · Gegenstand
Diese Vereinbarung regelt die Ziele und die Organisation der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bildungsbereich sowie die Einrichtung und die Führung gemeinsamer Institutionen im Sinne von Artikel 61 a Absatz 2 der Bundesverfassung .