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Art. 5 Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus (Nationalsozialismus) - Tateinheit mit anderen Straftaten

Nationalsozialismus
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Art. 5 Nationalsozialismus · Tateinheit mit anderen Straftaten

Erfolgte die Verurteilung gleichzeitig wegen anderer Straftaten, so erfasst die Aufhebung auch diese, sofern sie auf Grund einer Gesamtwürdigung als untergeordnet erscheinen.

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