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Art. 4 Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus (Nationalsozialismus) - Rehabilitierung

Nationalsozialismus
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Art. 4 Nationalsozialismus · Rehabilitierung

Alle Flüchtlingshelferinnen und ‑helfer im Sinne der Artikel 1 und 2 sind vollständig rehabilitiert.

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