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Art. 3 Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus (Nationalsozialismus) - Aufhebung der Strafurteile

Nationalsozialismus
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Art. 3 Nationalsozialismus · Aufhebung der Strafurteile

Sämtliche rechtskräftigen Urteile der Militärjustiz sowie ziviler Strafgerichte des Bundes und der Kantone gegen Flüchtlingshelferinnen und ‑helfer im Sinne der Artikel 1 und 2 sind aufgehoben.

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