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367.1 TIP CH

Art. 4 Vereinbarung vom 2. September 2020 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (PTI-Vereinbarung) - Organe

PTI-Vereinbarung
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Art. 4 PTI-Vereinbarung · Organe

Die Organe von PTI Schweiz sind: a. die strategische Versammlung; b. der strategische Ausschuss; c. die operative Versammlung; d. der operative Ausschuss; e. der Leistungserbringer; f. die Fachgruppen; g. die Revisionsstelle.

Bei der Besetzung der Organe ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.

Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder der Organe gemäss Absatz 1 Buchstaben b, d, e sowie der Revisionsstelle beträgt vier Jahre.

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