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DNA
CH
Art. 2a Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Gesetz) - Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug
DNA-Profil-Gesetz
Art. 2a DNA-Profil-Gesetz · Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug
Beim Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug handelt es sich um einen Suchlauf im Informationssystem nach Artikel 10, bei dem zur Aufklärung eines Verbrechens nach Personen gesucht wird, die aufgrund der Ähnlichkeit ihres DNA-Profils mit demjenigen der Spurenlegerin oder des Spurenlegers mit dieser beziehungsweise mit diesem verwandt sein könnten.