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Art. 7 Verordnung vom 15. Oktober 2008 über das Nationale Ermittlungssystem (NES-Verordnung) - Unterkategorie «Geschäfts- und Aktenverwaltung» (GA)

NES-Verordnung
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Art. 7 NES-Verordnung · Unterkategorie «Geschäfts- und Aktenverwaltung» (GA)

Die Unterkategorie «Geschäfts- und Aktenverwaltung» dient der Unterstützung der Verwaltung der Unterlagen und Dossiers von fedpol die sich auf Geschäfte beziehen, die natürliche und juristische Personen oder Objekte betreffen. Es kann alle Mitteilungen beinhalten, insbesondere solche, die per Telefon, elektronischer Post und Briefpost an fedpol gerichtet sind oder von ihr ausgehen.

Es erlaubt den Zugriff auf: a. spezifische, in Text- oder Bildform gespeicherte Unterlagen, die sich auf Geschäfte von fedpol beziehen; b. Daten über die Übermittlung und Bearbeitung von Unterlagen und Dossiers wie auch über allfällige Recherchen die in den von fedpol zugänglichen Informationssystemen gemacht wurden; c. den Standort der Akten und Angaben über die Aktenausleihe.

Die in dieser Unterkategorie bearbeiteten Daten können nach Personen, Objekten oder Ereignissen klassifiziert werden. Sie können in anderen NES-Subsystemen oder Unterkategorien bearbeitet werden, wenn die spezifischen Bestimmungen zu diesen Subsystemen oder Unterkategorien es erlauben.

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