351.13
CH
Art. 1 Verordnung vom 21. Dezember 2022 über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (Staatsanwaltschaft)
Staatsanwaltschaft
Art. 1 Staatsanwaltschaft
Das IRSG ist sinngemäss auf Verfahren der Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft anwendbar.