Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331 STREVOCJOCAGI CH

Art. 59 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Meldung an das SEM

StReV; 6. Kapitel: Bekanntgabe von Daten aus VOSTRA
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (130 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 59 StReV · Meldung an das SEM

VOSTRA meldet dem SEM über eine elektronische Schnittstelle zum ZEMIS täglich in strukturierter Form folgende Daten, die Ausländerinnen und Ausländer betreffen: a. bei neu erfassten oder mutierten schweizerischen Grundurteilen nach Artikel 62 Absatz 1 bis Buchstabe a und f StReG: die im Behördenauszug 2 online sichtbaren Daten des Grundurteils nach Anhang 2, mit Ausnahme der in der Rubrik «Zusatzinformationen» gespeicherten Daten (Anhang 2 Ziff. 1.9); b. bei neu erfassten oder mutierten hängigen Strafverfahren nach Artikel 62 Absatz 1 bis Buchstabe b und f StReG: die im Behördenauszug 2 online sichtbaren Daten des hängigen Strafverfahrens nach Anhang 4, mit Ausnahme der in der Rubrik «Zusatzinformationen» gespeicherten Daten (Anhang 4 Ziff. 1.4) und der Hinweise an die Verfahrensleitung (Anhang 4 Ziff. 3); c. bei neu erfassten oder mutierten Vollzugsdaten zur Landesverweisung nach Artikel 62 Absatz 1 bis Buchstabe c und f StReG: die Angaben nach Anhang 2 Ziffer 3.4.5.2 und 3.4.5.3; d. bei neu erfassten oder mutierten nachträglichen Entscheiden zur Landesverweisung nach Artikel 62 Absatz 1 bis Buchstabe d, e und f StReG: die im Behördenauszug 2 online sichtbaren allgemeinen Angaben nach Anhang 3 Ziffer 1.1–1.5; e. bei den identifizierenden Angaben zur Person, welche zu den in Buchstaben a–d erwähnten Daten gehören: die AHV-Nummer.

← Art. 58 StReV Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Gegenstand Art. 59 StReV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →