Art. 52 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Bestellung von Privat- und Sonderprivatauszügen
Art. 52 StReV · Bestellung von Privat- und Sonderprivatauszügen
Privat- und Sonderprivatauszüge sind in einem Online-Bestellverfahren direkt bei der registerführenden Stelle oder am Kundenschalter eines ausgewählten, schweizweit tätigen Drittanbieters bestellbar.
Der Identitätsnachweis nach Artikel 54 Absatz 3 StReG ist anhand des Passes, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises zu erbringen. Im Online-Bestellverfahren wird auch eine anerkannte elektronische Identität (E-ID) oder eine Ausweiskopie akzeptiert.
Verfügt eine Person nicht über die erforderlichen Ausweise, so kann sie dennoch einen Privat- oder Sonderprivatauszug online bestellen, wenn die zuständige Migrationsbehörde auf dem einzureichenden Bestellformular bestätigt: a. dass der Auszug zur Informationsvermittlung an eine Behörde nötig ist; b. dass die auf dem Bestellformular angegebenen identifizierenden Angaben zur Person aus dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) stammen; c. dass die angegebene ZEMIS-Nummer der betroffenen Person gehört.
Bei der Bestellung über eine Drittperson dürfen die Dokumente, welche die Vertretungsbefugnis nach Artikel 54 Absatz 3 StReG belegen, nicht älter als 6 Monate sein.