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STREVOCJOCAGI
CH
Art. 48 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Privat- und Sonderprivatauszüge mit elektronischer Signatur
StReV; 6. Kapitel: Bekanntgabe von Daten aus VOSTRA
Art. 48 StReV · Privat- und Sonderprivatauszüge mit elektronischer Signatur
Auf Wunsch des Bestellers wird anstelle eines gedruckten Privat- oder Sonderprivatauszuges ein Auszug übermittelt, der mit einer geregelten elektronischen Signatur oder mit einem geregelten elektronischen Siegel nach dem Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur versehen ist.