Art. 44 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Festlegung eines fiktiven Vollzugsende-Datums
Art. 44 StReV · Festlegung eines fiktiven Vollzugsende-Datums
Die registerführende Stelle kann von Amtes wegen oder auf Gesuch der betroffenen Person anstelle des tatsächlichen Vollzugsendes ein angemessenes fiktives Vollzugsende festlegen und in VOSTRA erfassen, wenn: a. die Eintragung des tatsächlichen Vollzugsendes in VOSTRA zur korrekten Steuerung der Berechnung der Fristen für die Entfernung oder das Nichterscheinen von Grundurteilen erforderlich wäre; b. das tatsächliche Vollzugsende nicht in VOSTRA erfasst ist; c. es sehr unwahrscheinlich ist, dass das tatsächliche Vollzugsende jemals in VOSTRA eingetragen wird, weil: 1. es nicht in einem eintragungspflichtigen nachträglichen Entscheid verfügt wird, oder 2. die zuständigen Behörden auf Anfrage nicht bereit sind, die registerführende Stelle über die eintragungsrelevanten Daten eines nachträglichen Entscheides, welcher das tatsächliche Vollzugsende belegen könnte, zu informieren; und d. die betroffene Person sich offensichtlich nicht mehr im Vollzug der betreffenden Sanktion befindet.
Das fiktive Vollzugsende-Datum wird unter Berücksichtigung der im konkreten Einzelfall vorliegenden Datenlage festgelegt. Es ist nur für die Fristenberechnung relevant und besagt nichts über die tatsächliche Vollzugsdauer der betreffenden Sanktion.
Kann der Aufenthaltsort der betroffenen Person ermittelt werden, so wird ihr der Entscheid über die Festlegung eines fiktiven Vollzugsende-Datums in Form einer beschwerdefähigen Verfügung eröffnet. Die Verfügung wird nach Eintritt der Rechtskraft wie ein nachträglicher Entscheid in VOSTRA eingetragen.
Kann der Aufenthaltsort der betroffenen Person nicht ermittelt werden, so wird der Entscheid nicht eröffnet. Er wird umgehend wie ein nachträglicher Entscheid in VOSTRA eingetragen. Die betroffene Person kann spätestens 30 Tage nach Kenntnis des Eintrages verlangen, dass ihr der Entscheid in Form einer beschwerdefähigen Verfügung eröffnet wird.
Entscheide über die Festlegung eines fiktiven Vollzugsende-Datums werden aus VOSTRA entfernt, sobald ein Entscheid eingetragen wird, der das Datum des tatsächlichen Vollzugsendes belegt.