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STREVOCJOCAGI
CH
Art. 41 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Entfernung der Daten mit Vollendung des 100. Altersjahrs
StReV; 5. Kapitel: Inhalt von VOSTRA
Art. 41 StReV · Entfernung der Daten mit Vollendung des 100. Altersjahrs
Vollendet eine verzeichnete Person das 100. Altersjahr, so wird in Bezug auf VOSTRA deren Ableben vermutet und ihre sämtlichen Daten werden automatisch entfernt.