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331 STREVOCJOCAGI CH

Art. 41 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Entfernung der Daten mit Vollendung des 100. Altersjahrs

StReV; 5. Kapitel: Inhalt von VOSTRA
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Art. 41 StReV · Entfernung der Daten mit Vollendung des 100. Altersjahrs

Vollendet eine verzeichnete Person das 100. Altersjahr, so wird in Bezug auf VOSTRA deren Ableben vermutet und ihre sämtlichen Daten werden automatisch entfernt.

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