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Art. 40 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Fristberechnung bei Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen

StReV; 5. Kapitel: Inhalt von VOSTRA
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Art. 40 StReV · Fristberechnung bei Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen

Für die Berechnung der Fristen für die Entfernung und das Nichterscheinen von Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen sind ausschliesslich die im jeweiligen Zusatz-, Teilzusatz- oder Gesamtstrafenurteil ausgewiesenen Delikte und Sanktionen massgebend.

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