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Art. 29 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Daten bei Online-Bestellung eines Auszugs aus einem ausländischen Strafregister

StReV; 5. Kapitel: Inhalt von VOSTRA
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Art. 29 StReV · Daten bei Online-Bestellung eines Auszugs aus einem ausländischen Strafregister

Die Datensätze und die dazugehörigen Datenfelder einer Online-Bestellung eines Auszuges aus einem ausländischen Strafregister sind in Anhang 7 geregelt.

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