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Art. 24 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Automatisch generierte Systemdaten, welche auszugsrelevant und in VOSTRA eingetragen sind

StReV; 5. Kapitel: Inhalt von VOSTRA
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Art. 24 StReV · Automatisch generierte Systemdaten, welche auszugsrelevant und in VOSTRA eingetragen sind

Die Datensätze und die dazugehörigen Datenfelder von Systemdaten, die in einem Zugangsprofil oder auf einem gedruckten Auszug sichtbar sind und in VOSTRA gespeichert werden, sind in den folgenden Anhängen geregelt: a. Systemdaten, die sich auf identifizierende Angaben zur Person beziehen: in Anhang 1; b. Systemdaten, die sich auf Grundurteile beziehen: in Anhang 2; c. Systemdaten, die sich auf nachträgliche Entscheide beziehen: in Anhang 3; d. Systemdaten, die sich auf hängige Strafverfahren beziehen: in Anhang 4.

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