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Art. 18 Verordnung vom 19. Oktober 2022 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) - Eintragungsvoraussetzungen für Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteile

StReV; 5. Kapitel: Inhalt von VOSTRA
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Art. 18 StReV · Eintragungsvoraussetzungen für Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteile

Bei Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen sind die Daten derjenigen Entscheide, auf welche diese Urteile Bezug nehmen, ohne Bedeutung dafür, ob die Eintragungsvoraussetzungen nach den Artikeln 18 und 19 StReG erfüllt sind.

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