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322.2 MSTVOJPMOGPM CH

Art. 71 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Urteilsvollzug bei Auslieferung

MStV; Zweiter Titel: Strafverfahren; Viertes Kapitel: Vollzug von Strafen und Massnahmen
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Art. 71 MStV · Urteilsvollzug bei Auslieferung

Ist der Verurteilte der Schweiz zum Vollzug eines Urteils ausgeliefert worden, so sind die Bedingungen, die der ersuchte Staat an die Auslieferung geknüpft hat, zu beachten.

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