322.2
MSTVOJPMOGPM
CH
Art. 71 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Urteilsvollzug bei Auslieferung
MStV; Zweiter Titel: Strafverfahren; Viertes Kapitel: Vollzug von Strafen und Massnahmen
Art. 71 MStV · Urteilsvollzug bei Auslieferung
Ist der Verurteilte der Schweiz zum Vollzug eines Urteils ausgeliefert worden, so sind die Bedingungen, die der ersuchte Staat an die Auslieferung geknüpft hat, zu beachten.