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322.2 MSTVOJPMOGPM CH

Art. 5 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Aufgebote

MStV; Erster Titel: Gerichtsordnung; Erstes Kapitel: Militärjustiz
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Art. 5 MStV · Aufgebote

Jede Aufforderung einer zuständigen Dienst- oder Kommandostelle zu einer dienstlichen Tätigkeit gilt für den betroffenen Untersuchungsrichter als Aufgebot.

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