322.2
MSTVOJPMOGPM
CH
Art. 5 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Aufgebote
MStV; Erster Titel: Gerichtsordnung; Erstes Kapitel: Militärjustiz
Art. 5 MStV · Aufgebote
Jede Aufforderung einer zuständigen Dienst- oder Kommandostelle zu einer dienstlichen Tätigkeit gilt für den betroffenen Untersuchungsrichter als Aufgebot.