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322.2 MSTVOJPMOGPM CH

Art. 49 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Kosten

MStV; Zweiter Titel: Strafverfahren; Zweites Kapitel: Verfahren
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Art. 49 MStV · Kosten

Sind dem Beschuldigten bei der Einstellung des Verfahrens Kosten auferlegt worden, so gilt Artikel 214 MStP sinngemäss. Das Oberauditorat veranlasst den Kostenbezug.

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