Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
322.2 MSTVOJPMOGPM CH

Art. 35 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Besondere Untersuchungsmassnahmen

MStV; Zweiter Titel: Strafverfahren; Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (88 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 35 MStV · Besondere Untersuchungsmassnahmen

Über besondere Massnahmen während der Untersuchung, insbesondere über das Aussetzen einer Belohnung für die Ermittlung oder Ergreifung des Täters, entscheidet der Oberauditor auf Antrag des Untersuchungsrichters.

← Art. 34 MStV und 2 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) Art. 35a MStV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →