322.2
MSTVOJPMOGPM
CH
Art. 33 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Untersuchungs- und Sicherheitshaft
MStV; Zweiter Titel: Strafverfahren; Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 33 MStV · Untersuchungs- und Sicherheitshaft
Der Verhaftete untersteht den Gefängnisvorschriften.
Die Gerichtskasse vergütet den Kantonen die gleiche Entschädigung wie für Strafgefangene.