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322.2 MSTVOJPMOGPM CH

Art. 33 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Untersuchungs- und Sicherheitshaft

MStV; Zweiter Titel: Strafverfahren; Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 33 MStV · Untersuchungs- und Sicherheitshaft

Der Verhaftete untersteht den Gefängnisvorschriften.

Die Gerichtskasse vergütet den Kantonen die gleiche Entschädigung wie für Strafgefangene.

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