322.2
MSTVOJPMOGPM
CH
Art. 29 Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV) - Ausschreibung
MStV; Zweiter Titel: Strafverfahren; Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 29 MStV · Ausschreibung
Ausschreibungen im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) können die Präsidenten der Militärappellationsgerichte und der Militärgerichte sowie die Untersuchungsrichter anordnen.
Die zuständige Kanzlei führt den Verkehr mit dem RIPOL.
Sie besorgt alle Ausschreibungen und Widerrufe im Auftrag der zuständigen Justizoffiziere; sie orientiert die Auftraggeber schriftlich über den Vollzug und führt über alle Ausschreibungen und Widerrufe eine Kontrolle.