321.1
CH
Art. 4 Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg (Bürgerkrieg) - Rechtsfolgen
Bürgerkrieg
Art. 4 Bürgerkrieg · Rechtsfolgen
Die Rehabilitierung begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung für verhängte Sanktionen oder indirekte Folgen der Strafurteile oder Verwaltungsentscheide.