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Art. 4 Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg (Bürgerkrieg) - Rechtsfolgen

Bürgerkrieg
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Art. 4 Bürgerkrieg · Rechtsfolgen

Die Rehabilitierung begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung für verhängte Sanktionen oder indirekte Folgen der Strafurteile oder Verwaltungsentscheide.

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