Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.1 CH

Art. 3 Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg (Bürgerkrieg) - Rehabilitierung

Bürgerkrieg
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Bürgerkrieg · Rehabilitierung

Die Rehabilitierung erfolgt von Gesetzes wegen.

Sie bewirkt die Aufhebung aller Urteile und Entscheide von Behörden des Bundes oder der Kantone, wenn diese eine Strafe, eine administrative Massnahme oder eine Nebenstrafe verhängt haben: a. im Zusammenhang mit Handlungen nach Artikel 2; b. wegen Verletzung anderer strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Bestimmungen, die in einem engen Zusammenhang mit Handlungen nach Artikel 2 stehen.

← Art. 2 Bürgerkrieg Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg (Bürgerkrieg) - Zweck Art. 4 Bürgerkrieg →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →