321.0
MSTGCPM
CH
Art. 83 Militärstrafgesetz (MStG)
MStG; Zweiter Teil: Von den einzelnen Verbrechen oder Vergehen; Vierter Abschnitt: Verletzung der Pflicht zur Dienstleistung; Fahrlässiges Militärdienstversäumnis
Art. 83 MStG
Mit Busse wird bestraft, wer fahrlässig: a. nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt; abis. den Termin für die persönliche Befragung bei Personensicherheitsprüfungen oder für die medizinische Untersuchung zur Neubeurteilung der Tauglichkeit nicht wahrnimmt; b. eine Militärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt; c. seine Truppe oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt; d. nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurückkehrt.
In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
Im Aktivdienst kann das Gerichteine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen verhängen.
Artikel 84 bleibt vorbehalten.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)
VPB 3698-2001-1627 (art 83 CPM)
Negligent Desertion Conviction
This provision is cited as the basis for the conviction of negligence in desertion.
VPB 1991-07-09 (Art. 83, 1e al. CPM)
Military Penal Code Amendments: Refusal of Service and Desertion
Provision applied to punish desertion with imprisonment, and to apply Article 81, paragraph 2 or 2bis for conscientious objectors.
VPB 1991-07-09 (Art. 83, 4e al. CPM)
Military Penal Code Amendments: Refusal of Service and Desertion
Provision stating that an individual is not punishable if declared unfit for military service, and this unfitness already existed at the time of desertion.