321.0
MSTGCPM
CH
Art. 46a Militärstrafgesetz (MStG)
MStG; Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen; Dritter Titel: Strafen und Massnahmen; Viertes Kapitel: Strafbefreiung und Einstellung des Verfahrens ; 2. Gemeinsame Bestimmung
Art. 46a MStG
Das Gericht sieht bei der bedingten Strafe vom Widerruf und bei der bedingten Entlassung von der Rückversetzung ab, wenn die Voraussetzungen der Strafbefreiung gegeben sind.