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Art. 4 Militärstrafgesetz (MStG)

MStG; Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen; Erster Titel: Geltungsbereich; 3. Persönlicher Geltungsbereich; Erweiterte Geltung im Fall aktiven Dienstes
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Art. 4 MStG

Im Falle aktiven Dienstes unterstehen dem Militärstrafrecht überdies, wenn und soweit der Bundesrat die Unterstellung beschliesst: 1. Zivilpersonen, die sich schuldig machen: eines Verbrechens oder Vergehens gegen eine Wache (Art. 65), der Befehlsanmassung (Art. 69), des militärischen Landesverrats (Art. 87) oder der landesverräterischen Nachrichtenverbreitung (Art. 89), einer feindlichen Unternehmung gegen einen Kriegführenden oder gegen fremde Truppen (Art. 92), der Verletzung von vertraglichen Leistungspflichten (Art. 97), einer Störung der militärischen Sicherheit (Art. 98–105, 107), der Bestechung (Art. 141), der ungetreuen Geschäftsführung (Art. 144), der Befreiung von Gefangenen (Art. 177); 2. Zivilpersonen, die sich der in den Artikeln 73, 78, 115–118, 121–123, 128, 129–131, 134–136, 149–151 c, 160, 161–165 und 167–169 genannten Handlungen schuldig machen, wenn sich diese gegen Angehörige der Armee und militärische Stellen richten oder der Armee dienende Sachen zum Gegenstand haben; 3. Zivilpersonen, die vorsätzlich die in den Artikeln 166, 169 a, 170 und 171 genannten Handlungen begehen; 4. internierte Angehörige der Armee aus kriegführenden Staaten, die ihren bewaffneten Streitkräften, ihren Milizen und Freiwilligenkorps einschliesslich organisierter Widerstandsbewegungen angehören, internierte Zivilpersonen sowie militärisch betreute Flüchtlinge; 5. die Beamten, Angestellten oder Arbeiter: der Militärverwaltung des Bundes und der Kantone mit Einschluss der Militäranstalten und Militärwerkstätten, von lebenswichtigen Einrichtungen und Betrieben, insbesondere von Wasserversorgungen, Wasserwerken, Elektrizitätswerken, Gaswerken und Spitälern.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

VPB 93-058 (Art. 42, chiffre 4, CPM)
Switzerland: New Laws Target Organized Crime and Money Laundering
This article was used when the amount of assets to be confiscated under military law could not be precisely determined.
VPB 1991-07-09 (Art. 81a, alinéa 4 CPM)
Military Penal Code Amendments: Refusal of Service and Desertion
Provision stating that an individual is not punishable if declared unfit for military service, and this unfitness already existed at the time of insubordination.
C/26660/2007 · ge (Art. 4 CPM)
Jurisdiction for Provisional Measures Concerning Children Residing Abroad
This provision was discussed extensively concerning the jurisdiction of the Swiss courts based on the nationality of the minor, though ultimately found inapplicable due to procedural prerequisites not being met.